…mit denen kann man ja (fast) alles machen. Auch auf benutzungspflichtig beschilderten entlang von . An quasi jeder Einmündung irgendeiner Querstraße bauen wir dann aufwändige Schikanen und nehmen den Radfahrern mittels die Vorfahrt – und den Vorrang nach § 9 (3) StVO. Warum…!? Was für eine blöde Frage: weil wir’s können! Dachte man sich wohl … Sind ja nur Radfahrer… weiterlesen
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